Die Abrechnung erfolgt nach dem Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) bzw. Hufelandverzeichnis.

 

  • Meine Leistungen werden von den Privatkassen zu den vereinbarten Bedingungen übernommen.
  • Auch die Beihilfen erstatten anteilsmäßig gewisse Leistungen.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen sind zwar nicht erstattungspflichtig, bieten jedoch private Zusatzversicherungen an, über die ich Sie bei Interesse bei Ihrem Ersttermin gerne informiere.